Nachdem Sie im Interview alle notwendigen Angaben erfasst haben, besteht zunächst die Möglichkeit, von SteuerFuchs daraus einen Entwurf für Ihre Steuererklärung erstellen zu lassen.
Wenn dieser korrekt ist, kann die Steuererklärung - verschlüsselt - per Internet direkt ans Finanzamt übermittelt werden. Damit die Abgabe rechtswirksam ist, muss das Dokument jedoch natürlich unterschrieben sein.
SteuerFuchs bietet zwei Möglichkeiten an, die Steuererklärung vor der Übermittlung mit einer digitalen Unterschrift zu versehen, sodass SteuerFuchs das einzige uns bekannte Produkt ist, mit dem Erstellung und Abgabe vollständig "online" erledigt werden können.
Natürlich besteht als dritte Möglichkeit die Option, das Dokument auszudrucken und auf herkömmlichem Wege zu unterschreiben und einzureichen. Die verfügbaren Abgabemethoden im Überblick:
Egal, für welche Abgabemöglichkeit Sie sich entscheiden - nur etwaige gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen dem Finanzamt per Post vorgelegt werden.
Als Entwurf wird bei SteuerFuchs ein möglicher Kandidat für Ihre endgültige, abzugebende Steuererklärung bezeichnet.
Sie erstellen einen Steuererklärungsentwurf über das "Abschluss"-Arbeitsblatt. Nach einem Klick auf den "Weiter"-Button wird eine komprimierte Steuererklärung erstellt und im PDF-Format zum Laden und Begutachten angeboten.
Die komprimierte Steuererklärung enthält nur die "Nettodaten" Ihres Projekts, entspricht aber im Aufbau den bekannten amtlichen Formularen (Mantelbogen plus Anlagen), sodass sie vom Finanzamt als gültige Alternative dazu akzeptiert wird. SteuerFuchs verteilt selbstverständlich Ihre Angaben automatisch auf die richtigen Formulare und Felder.
Die Erstellung eines Steuererklärungsentwurfs setzt eine gültige "Ticketnummer" voraus. Mit dem Erwerb eines Tickets entrichten Sie die Nutzungsgebühr für den SteuerFuchs-Service.
Die notwendigen Schritte zur Entwurfserstellung im Einzelnen:
Bei dieser Möglichkeit der Steuererklärungsabgabe wird die komprimierte Steuererklärung zunächst vorab per Internet an das Finanzamt übermittelt. Anschließend wird das Dokument in einer abgabefertigen Fassung erneut im PDF-Format bereitgestellt. Dieses muss dann nur noch von Ihnen ausgedruckt, unterschrieben und an das zuständige Finanzamt geschickt werden.
Der Vorteil dieses Verfahrens gegenüber der Papierformular-Abgabe besteht darin, dass die Bearbeitung im Normalfall wesentlich zügiger und zuverlässiger vonstatten geht, weil der zuständige Bearbeiter im Finanzamt die Daten nicht von den Formularen in seine EDV übertragen muss.
Die notwendigen Schritte im Einzelnen:
Wenn Sie die unterschriebene komprimierte Steuererklärung nicht nachreichen, werden Ihre Daten beim Finanzamt auch nicht abgerufen und nach spätestens sechs Monaten "unangetastet" automatisch gelöscht. Die komprimierte Steuererklärung muss also nach einer Vorab-Übermittlung auch nicht zwingend nachgereicht werden.
Das Finanzamt kann und darf auf Ihre übermittelten Steuerdaten erst dann zugreifen, wenn Sie ihm das entsprechende unterschriebene Papierdokument vorlegen. Dieses weist nämlich neben allen Daten eine sog. "Telenummer" aus, die Daten und Dokument verknüpft und damit eine Passwort-Funktion erfüllt.
Achtung: Bitte reichen Sie immer nur das jeweils zuletzt bereitgestellte Abgabedokument beim Finanzamt ein, denn jede Neu-Übermittlung überschreibt die Daten von etwaigen Vorgänger-Fassungen.
Beim "Basis"-Verfahren versehen Sie die komprimierte Steuererklärung mit Ihrer eigenen digitalen Unterschrift und geben sie über das Internet ab.
Zur Nutzung dieses Verfahrens müssen Sie über eine so genannte Zertifikat-Datei (auch Soft-PSE genannt, Endung ".pfx") verfügen, die Sie nach einer erfolgreich abgeschlossenen Registrierung für "ELSTERBasis" beim ElsterOnline-Portal der Steuerverwaltung erhalten. Die Zertifikat-Datei wird normalerweise zum Einloggen ins ElsterOnline-Portal eingesetzt und ermöglicht die digitale Signierung von Daten.
Die Abgabe erfolgt über ein so genanntes Signier-Tool, welches nach Auswahl von Zertifikat-Datei und zugehöriger PIN die Steuererklärung in einem Zug digital unterschreibt und als rechtswirksames elektronisches Dokument an eine "ELSTER-Clearingstelle" der Finanzverwaltung sendet.
Die notwendigen Schritte zur Abgabe einer selbst signierten Steuererklärung:
Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass bei der Nutzung des Signier-Tools das Zertifikat an unseren Server übertragen wird, um dort zur elektronischen Signierung eingesetzt zu werden. ElsterOnline empfiehlt, das Zertifikat aus Sicherheitsgründen nur auf dem eigenen Rechner einzusetzen und es Dritten nicht zugänglich zu machen. Ihre Zertifikats-Daten werden selbstverständlich gem. § 6 der AGB (Datenschutzerklärung) über einen sicheren Kanal ausschließlich an uns übermittelt und nach der Verwendung sofort wieder gelöscht. Wenn Ihnen diese Vorkehrungen nicht weit genug gehen, können Sie auf die Abgabemethode Mandat ausweichen.
Bei dieser Möglichkeit der Steuererklärungsabgabe signiert die SteuerFuchs-Betreiberin Hartwerk GmbH Ihre komprimierte Steuererklärung digital für Sie in Ihrem Auftrag. Das elektronische Dokument wird dann per Internet direkt an eine "ELSTER-Clearingstelle" der Finanzverwaltung übermittelt und dort als rechtswirksame Steuererklärung bearbeitet. Dies ist die übliche Vorgehensweise bei von Steuerberatern erstellten Erklärungen.
Die Voraussetzung zur Nutzung dieses Verfahrens ist natürlich, dass Sie die Betreiberin dazu ermächtigt haben, und eine geheime "Mandats-PIN" zur Authentifizierung vereinbart wurde. Dies geschieht durch die einmalige Vorlage einer ausgefüllten und unterschriebenen "Datenübermittlungsvereinbarung", die Sie zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorderseite genügt) an Hartwerk GmbH schicken. Die Datenübermittlungsvereinbarung ist natürlich nur an Ihren Namen und Ihre Steuernummer bzw. -ID gebunden, nicht aber an ein bestimmtes Steuerjahr.
Klicken Sie hier, um eine solche Datenübermittlungsvereinbarung einzusehen und ggf. vorzubereiten.
Bitte beachten Sie, dass auch die Mandats-basierte Übermittlung vollkommen automatisch abläuft. Das bedeutet, dass - analog zur von Ihnen selbstständig durchgeführten Steuerdatenerfassung - im normalen Geschäftsbetrieb kein Mitarbeiter von Hartwerk GmbH Einsicht in die derart übermittelten Steuerdaten hat.
Dies sind die notwendigen Schritte zur Abgabe einer Anbieter-signierten Steuererklärung:
SteuerFuchs kostet 14,95 Euro (inkl. Mwst.) pro Steuererklärung einer Einzelperson, eines Ehepaars oder einer eingetragenen Partnerschaft. Dies gilt natürlich auch bei Getrennt- bzw. Einzelveranlagung der Steuerpflichtigen.
Diese Gebühr fällt ausschließlich für die optionale abschließende automatisierte Erstellung und ggf. Übermittlung der komprimierten Steuererklärung an. Erfassung, Berechnung und Optimierung der Steuerdaten, sowie die Nutzung der weiteren Angebote (z.B. dieses Online-Steuerratgebers) sind vollkommen gratis, und, da persönliche Daten wie Name, Adresse, E-Mail usw. dazu nicht benötigt werden, auch weitgehend anonym.
Wenn Sie Ihre fertige und optimierte Steuererklärung über das Internet abgeben möchten, entrichten Sie die Gebühr über den Erwerb eines so genannten "Tickets". Dies ist nichts anderes als ein drei- bis fünfstelliger Kode zur Freischaltung der entsprechenden Funktionen, den Sie direkt nach einer Online-Bezahlung erhalten.
Bei der Kaufabwicklung haben Sie die Wahl zwischen folgenden Systemen:
Beachten Sie bitte, dass das Ticket zwar nicht an ein konkretes Konto bzw. Projekt gebunden ist, aber auf Ihren Namen und ein bestimmtes Steuerjahr ausgestellt wird. Sie können es also nur für Ihre Steuererklärung (bei Ehepaaren / eingetragenen Partnerschaften: die gemeinsame Steuererklärung oder die beiden separaten Dokumente) und für das jeweilige Steuerjahr verwenden. Nach einer Namensänderung oder für ein anderes Steuerjahr muss ein neues Ticket erworben werden.
Die Internet-basierte Abgabe der Einkommensteuererklärung wird nicht zuletzt durch den Umstand attraktiv, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Steuerzahler keine Belege mehr einreichen muss.
Möglich wurde dies durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die die Lohnsteuerkarte weitgehend ersetzt hat, sowie einen Erlass, nach dem der Steuererklärung grundsätzlich nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Belege beizulegen sind. Dazu zählen z.B.
Nachweise, deren direkte Beifügung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie natürlich trotzdem bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren und bei Anforderung durch das Finanzamt vorlegen können.
Die SteuerFuchs-Betreiberin Hartwerk GmbH sendet Ihnen einen Kaufbeleg mit der Ticketnummer an die von PayPal gemeldete bzw. vor der SOFORT Überweisung oder Vorkasse-Bestellung angegebene Liefer-E-Mail-Adresse.
Da es sich um eine Kleinbetragsrechnung handelt, muss diese gem. § 33 UStDV nur die Mindestangaben enthalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Kaufbelege aus Effizienzgründen nur per E-Mail bereitgestellt werden.
Bei einer Bezahlung per SteuerFuchs®Card-Code liegt Ihnen bereits eine Rechnung in Form des Kaufbelegs des Einzelhändlers vor, bei dem Sie die SteuerFuchs®Card bzw. den Code erworben haben (Prepaid-Prinzip).
Nach einer erfolgreichen Übermittlung der Steuererklärung wird von der sog. ELSTER-Clearingstelle ein Belegkode erstellt und von SteuerFuchs durchgereicht. Mit ihm können Sie die Übermittlung nachweisen und sich bei Ihrem Finanzamt nach dem Bearbeitungsstatus erkundigen.
Bei der Abgabemethode "Papier" bestätigt das Finanzamt mit der dreistelligen Telenummer (oben auf der zweiten Seite der komprimierten Steuererklärung) den Vorab-Empfang der Steuerdaten. Natürlich ist die Telenummer wertlos, wenn Sie nicht anleitungsgemäß das unterschriebene Papierdokument nachgereicht haben.
Bei den Abgabemethoden "Basis" und "Mandat" gilt das nach der Übermittlung präsentierte "Transferticket" als Beleg für eine erfolgreiche - und dank elektronischer Unterschrift rechtswirksame - Abgabe.
Bei SteuerFuchs haben nur Sie allein direkten Zugriff auf Ihr Steuerprojekt und nur Sie allein können die Übermittlung ans Finanzamt veranlassen. Die Steuererklärung wird nach der Abgabe ausschließlich durch das zuständige Finanzamt bearbeitet und die Rückmeldung (Steuerbescheid) erfolgt direkt und ausschließlich an Sie bzw. den von Ihnen angegebenen Empfangsbevollmächtigten.
Die SteuerFuchs-Betreiberin erteilt daher keine Auskunft über den Status irgendeiner Steuererklärung, und zwar weder bezüglich der Erfassung und Abgabe noch bezüglich der Bearbeitung im Finanzamt.
Steuererklärungsentwürfe (sowie ggf. das nachzureichende Papierdokument bei der Abgabe-Option "Papier" ) werden von SteuerFuchs ausschließlich im so genannten PDF-Format bereitgestellt.
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Um die zugrunde liegende PDF-Datei auf Ihrem Rechner abzuspeichern, klicken Sie den Link mit der rechten Maustaste an und wählen "Ziel speichern unter..." aus (Mac-Anwender müssen beim Anklicken die Control-Taste niederhalten). Da die Datei danach unverschlüsselt auf Ihrem Rechner liegt, empfehlen wir allerdings dringend, sie direkt aus dem Browser heraus auszudrucken!
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Sicherheitseinstellungen Ihres Webbrowsers sowie ggf. "Internet-Sicherheitsprogramme" wie z.B. "Norton Internet Security" den Download von Dateien aus dem Internet verhindern könnten. Wenn das Laden der Datei nicht möglich ist, müssen Sie Ihre diesbezüglichen Einstellungen überprüfen und ggf. die blockierenden Programme deaktivieren.
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